10. Rede von Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens im Niedersächsischen Landtag am 18. August 2010
Tagesordnungspunkt 21:
Erste Beratung:
Priorität für Erdverkabelung in Niedersachsen -
Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2704
Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir begrüßen es, dass die SPD-Fraktion angesichts der großen Verunsicherung und der starken Kritik in weiten Teilen der vom Höchstspannungsleitungsbau betroffenen Regionen das Thema Erdverkabelung nochmals im Landtag eingebracht hat. Die Menschen vor Ort sind wie viele Kommunalpolitiker mobilisiert und sensibilisiert, und es ist gut, dass wir aus dem Landtag ein Signal geben können und uns noch einmal deutlich gegenüber den Antragstellern für das Pilotprojekt einer Erdverkabelung positionieren können.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Ich möchte zunächst daran erinnern, dass es Niedersachsen war, das mit dem Landes-Raumordnungsprogramm und dem Niedersächsischen Erdkabelgesetz Ende 2007 bundesweit die Vorreiterrolle für den raumverträglichen Ausbau des Höchstspannungsnetzes ergriffen hatte. Niedersachsen hatte mit dem Erdkabelgesetz eine bundesrechtliche Regelungslücke besetzt. Im August 2009 trat das Energieleitungsausbaugesetz des Bundes in Kraft, weil die Bundesebene zu einer bundesweit einheitlichen Rechtsgrundlage für die Genehmigungsverfahren zurückkehren wollte. Das neue Energieleitungsausbaugesetz stellte den Kompromiss zwischen den Interessen der einzelnen Bundesländer, der betroffenen Bevölkerung und der Wirtschaft dar. Meine Damen und Herren, hierfür haben CDU und SPD mit den Stimmen der FDP unter Mitwirkung des Umweltministers Sigmar Gabriel die Weichen gestellt, wie Herr Schwarz es eben schon ausgeführt hat.
Die wegweisende niedersächsische Gesetzgebung bezüglich der Möglichkeiten der Teilverkabelung ist bundesweit für vier Pilotstrecken zugelassen. Drei dieser Pilotstrecken liegen in Niedersachsen. Außerhalb der Pilotstrecken sind Planfeststellungsanträge für Teilverkabelungen auf der Höchstspannungsebene nicht zugelassen. Das heißt, wir haben hier mehr als alle anderen. Das ist ein großer Erfolg für die niedersächsischen Verhandlungsführer gewesen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Der Bundesgesetzgeber hat die raumordnungsrechtlich in Niedersachsen normierten Schutzabstände aufgegriffen und den Willen verdeutlicht, in den Fällen unvermeidlicher Siedlungsannäherung durch Erdverkabelungen eingriffsärmere Ausbauformen zu erproben und zum Einsatz zu bringen. Damit sind wir leider hinter das niedersächsische Gesetz zurückgefallen, meine Damen und Herren.
Herr Schwarz hat die finanziellen Mehraufwendungen angesprochen, die durch die Erdverkabelung entstehen, und gesagt, dass die Übertragungsnetzbetreiber aus diesen Gründen kein Interesse hätten. Im Gesetz ist allerdings geregelt, dass die Mehrkosten ausgeglichen werden. Das dürfte keine Rolle spielen, meine Damen und Herren.
Herr Schwarz, Sie führen richtig aus, dass in den Antragsunterlagen für den niedersächsischen Teil der geplanten 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Wahle und Mecklar keine Erdverkabelungsabschnitte dargestellt sind. Das kritisiert auch die CDU aufs Schärfste.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Meine Damen und Herren, wir fordern von der Transpower, dass das Pilotprojekt des Wechsels zwischen Freileitung und Erdverkabelung bei Siedlungsannäherungen umgesetzt wird. Dies vorweggeschickt, komme ich nun zu Ihren vier Forderungen:
Erstens wollen Sie überprüfen, inwieweit das Energieleitungsausbaugesetz tatsächlich das Niedersächsische Erdkabelgesetz in Verbindung mit dem Landesraumordnungsgesetz verdrängt. Sie haben recht, es gibt unterschiedliche juristische Meinungen. Diese Forderung tragen wir mit.
Zweitens wollen Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Erdkabel bei dem erforderlichen Höchstspannungsausbau Priorität vor Freileitungen haben. Auch darauf können wir uns einlassen, sofern Sie über die gesetzlichen Möglichkeiten reden, die ausgeschöpft werden sollen.
Drittens fordern Sie, dass eine Bundesratsinitiative zur Erneuerung des Energieleitungsausbaugesetzes gestartet wird, um zu gewährleisten, dass Erdverkabelung grundsätzlich Priorität vor Freileitungen im Höchstspannungsbereich erhält.
(Dr. Manfred Sohn [LINKE]: Nur wenn eins und zwei nicht durchsetzbar sind!)
– So ist es. Aber auch wenn das nicht durchsetzbar ist, erstaunt mich diese Forderung doch sehr, da auch die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten der SPD und der CDU und die SPD-geführten Landesregierungen diesem Gesetz erst vor knapp einem Jahr zugestimmt haben. Hier gilt Freileitungsbau als Regel, Erdverkabelung ist die Ausnahme. Sie wissen ganz genau, dass lediglich Teilerdverkabelung eine Chance auf Realisierung hat. Sie wissen auch ganz genau, dass alle Möglichkeiten der Einflussnahme in Richtung Erdverkabelung von niedersächsischer Seite bei der Mitwirkung zum Bundesgesetz ergriffen worden sind. Es hat daraufhin gegen große Widerstände, meine Damen und Herren, von anderen Bundesländern den Kompromiss mit den vier Pilottrassen gegeben. Jetzt suggerieren Sie, dass eine Neuaufnahme des soeben beendeten Gesetzgebungsverfahrens Aussicht auf Erfolg haben könnte - welch gefährliches Spiel mit den Erwartungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die auch hier sitzen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Die Bürger sind quer durch alle Parteien und über alle Bevölkerungsschichten hinweg betroffen, wie auch meine Vorredner bemerkt haben.
Auch Ihre vierte und abschließende Forderung bitte ich noch einmal zu überdenken. Sie fordern, das Raumordnungsverfahren auszusetzen, also auf Zeit zu spielen - auch das ein gefährliches Spiel. Damit gefährden Sie die Einspeisung des Windstroms aus den Offshore-Windparks in die Stromnetze, da ohne die geplanten Netzzubauten Übertragungskapazitäten fehlen würden. Die bei- den letzten Punkte müssen wir ablehnen.
(Beifall bei der CDU)
CDU und FDP haben kurzfristig einen eigenen Antragsentwurf vorgelegt, ihn mit Herrn Schwarz besprochen und versucht, eine gemeinsame Linie zu finden. Angesichts der Kürze der Zeit ist dies nicht gelungen. Wir hoffen jetzt auf konstruktive und einvernehmliche Ausschussberatungen; denn Ihren Antrag könnten wir heute nur ablehnen.
(Zuruf von der SPD)
- Auch wenn wir später beraten, werden diese Dinge noch in die laufenden Verfahren eingehen.
Wir begrüßen, dass die Genehmigungsbehörden des Landes angekündigt haben, in den Fällen der unvermeidbaren Siedlungsannäherungen nur die jeweils eingriffsärmere Ausbautechnik zu genehmigen. Dies ist in der Regel die Erdverkabelung.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)