14. Rede am 25. Mai 2011
Tagesordnungspunkt 13:
Erste Beratung:
Daseinsvorsorge erhalten und Energienetze rekommunalisieren - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3479
Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Meyer, Sie geben mit Ihrem Antrag im Wesentlichen die Positionen des VKU wieder
(Rolf Meyer [SPD]: Das ist korrekt!)
und damit auch unsere Position, weil auch die CDU gewissermaßen über den VKU organisiert ist.
(Rolf Meyer [SPD]: Die FDP will das offenbar nicht!)
Von daher enthält Ihr Antrag für uns auch interessante Ansätze.
Ich werde mich jetzt nicht in Allgemeinplätzen verlieren, sondern vielmehr versuchen, mich mit Ihrem Antrag auseinanderzusetzen.
Für uns ist es so, dass die bestehende kommunale Stadtwerkestruktur wie geschaffen ist für die Aufgabe der dezentralen Energieerzeugung und -verteilung. Selbstverständlich ist das so. Also kann es unserer Meinung nach nur richtig sein, wenn man diese, glücklicherweise in Deutschland bereits vorhandene Struktur weiter stärkt.
(Beifall bei der CDU)
Die Rekommunalisierung der Energienetze ist ein Thema, mit dem ich mich seit Längerem auch in meinem Wahlkreis beschäftige. Wir betreiben in Lehrte das Gas-, Wasser- und Abwassergeschäft zu 100 % in kommunaler Hand. Wasser, Abwasser und der Netzbetrieb Gas dienen der kommunalen Daseinsvorsorge. Mit dem Gasvertrieb verdienen die Stadtwerke im Wettbewerb mit allen anderen Anbietern am Markt das Geld.
Für die nächsten Jahre rechnen die Stadtwerke Lehrte angesichts des demografischen Wandels, des erklärten Wunschs nach Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und zunehmend höherer Energieeffizienz und damit geringerem Verbrauch mit sinkendem Gewinn.
Als Lösungsweg für unser Unternehmen sehen wir die Übernahme der Stromversorgung als weiteres Geschäftsfeld an. Wir setzen auf Synergien und verhalten uns eben wie andere Wettbewerber auch. Die Gründe, warum man so etwas macht, haben Sie und Herr Adler angeführt. Das will ich nicht wiederholen. Wir wollen vor Ort auch mitbestimmen. Wir können uns auch anders entscheiden.
Um uns auf die Übernahme des Stromnetzes vorzubereiten, haben wir uns bei Stadtwerken informiert, die den Schritt gerade gegangen sind. Dort sind viele der kritischen Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufnehmen, genannt worden. Es wird beispielsweise moniert, dass die bisherigen Netzbetreiber Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation zurückhalten. Außerdem sollen die Übergeber sehr auf Zeit spielen. Es gibt keine unabhängige Stelle, die den Wert des Netzes feststellt. Alle Entscheidungen und Wertfestsetzungen müssen vor Gericht eingeklagt werden.
Ich stelle fest: Ein Großteil Ihrer Forderungen nach Vereinfachung geht in die richtige Richtung. Aber Vorsicht: Im neunten Spiegelstrich geht es um die Entlastung kleinerer kommunaler Stadtwerke von in der Tat überbordender Bürokratie. Sie wollen den Kleinen ermöglichen, Netzentgelte von vergleichbaren Regionalversorgern zu übernehmen. Das darf nur als Kannbestimmung gelten. Ansonsten ginge diese Forderung für kleine Stadtwerke dann nach hinten los, wenn die Netzentgelte eines solchen Regionalversorgers sehr niedrig wären.
(Zustimmung bei der CDU)
Nochmals Vorsicht: Rekommunalisierung um jeden Preis wird es mit uns nicht geben. Wir stehen zum Wettbewerbsgedanken. Das Unternehmen muss sich am Markt behaupten können. Wir werden zu kleine und damit unrentable Einheiten vor einem wirtschaftlichen Abenteuer bewahren.
Herr Meyer, Ihr Beispiel enercity Hannover ist nun gerade nicht das Beispiel und die Norm, sondern die Ausnahme. Bei Fernwärme ist es okay. Aber so ein großes Unternehmen verhält sich völlig anders als alle anderen und hat auch einen anderen Umfang.
Meine Damen und Herren, über die Einführung einer Ländernetzagentur denken wir in der CDU angesichts der Erfahrungen anderer Bundesländer durchaus nach. Sie wäre bei uns für 58 Strom- bzw. 66 Gasnetzbetreiber zuständig. Aber bevor man die Landesregulierungsbehörde einrichtet, sollte man zunächst einmal überprüfen, ob der gesetzliche Regulierungsrahmen überhaupt zu dem passt, was alle deutschen Parteien jetzt wollen. Das hat Herr Adler auch schon angerissen.
Wir wollen nämlich den beschleunigten Ausstieg aus der Kernkraft und den Umbau des gesamten Energieversorgungsnetzes von bisher wenigen Großkraftwerken auf viele Hunderttausende kleine Wind-, Biomasse- und Photovoltaikkraftwerke, und das in verhältnismäßig kurzer Zeit. Wenn der Rahmen dann nicht stimmt, hilft auch eine niedrigere zusätzliche Verwaltungsebene nicht. Dazu brauchen wir dann Berlin.
Das bisherige Energiewirtschaftsgesetz und die daraus abgeleitete Vorgehensweise der Bundesnetzagentur sind auf stringente Kostenkontrolle für Netzinvestitionen ausgelegt. Das halten wir für richtig. Ziel dieser Politik ist es, Netzkosten zu begrenzen. Auch das ist vom Ansatz her richtig. Aber wie Sie wissen, erzeugen Neuinvestitionen in Netze über die Abschreibung erhebliche Kosten, die in die Entgelte sofort einfließen müssen, nicht erst bei der nächsten Regulierungsperiode in fünf Jahren. Ansonsten investiert eben niemand.
(Beifall bei der CDU)
Bisher wird von der Bundesnetzagentur für jedes einzelne Unternehmen festgelegt, bis zu welcher Höhe Neuinvestitionskosten genehmigungsfähig sind und im Netzentgelt enthalten sein dürfen.
Meine Damen und Herren, es wird große Energieparks geben müssen, z. B. Offshore. Das ist das Aufgabenfeld für die großen Konzerne, ebenso wie der Betrieb der bundesweiten und europäischen Übertragungsnetze. Der Großteil der zukünftigen regenerativen Energie, auch und vor allem im Energieland Niedersachsen, wird aber aus der Fläche der Städte und Landkreise kommen müssen, dezentral erzeugt. Hier sind die kommunalen Energieversorgungsunternehmen die natürlichen Partner. Das wird aus unserer Sicht keine alleinige Domäne der großen Energiekonzerne sein. Ein ausgewogener Mix von groß und klein wird das Erfolgsrezept sein. Dann wird die Energiewende gelingen.
Ich freue mich auf interessante Beratungen im Ausschuss.
(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)