13. Rede von Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens im Niedersächsischen Landtag am 21. Januar 2011
Tagesordnungspunkt 30:
Erste Beratung: Umfassende Verbrauchertransparenz durch Positivkennzeichnung -
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3218
Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! CDU und FDP setzen sich schon seit Langem für mehr Klarheit und Wahrheit sowie mehr Ehrlichkeit im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen ein. Verbraucher und Landwirte sollen und wollen wissen, wo gentechnisch veränderte Bestandteile in der Nahrungskette enthalten sind und wo nicht. Gleichzeitig müssen wir die Realitäten des weltweiten Anbaus von genveränderten Pflanzen beachten und dies zur Grundlage unseres politischen Handelns machen.
Beim Einkauf von Lebensmitteln will der Verbraucher schlicht wissen: Ist in der Verpackung am Ende auch das drin, was draufsteht? - Laut einer aktuellen Studie zur Gentechnikkennzeichnung von Lebensmitteln, die an der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Lebensmittelrecht der Universität Bayreuth entstanden ist, kann man sich bei der bestehenden GVO-Kennzeichnung da eben nicht sicher sein. Die heute geltende Positivkennzeichnung „enthält genetisch veränderten Organismus“ oder „enthält GVO“ ist durch Verordnung europaweit verpflichtend geregelt. Obwohl bei vielen Produkten die Gentechnik eine Rolle spielt, müssen jedoch nur wenige Nahrungsmittel den Zusatz „gentechnisch verändert“ in der Zutatenliste ausweisen. Das ist aus Verbrauchersicht völlig unbefriedigend.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Meine Damen und Herren, die Regelung der sogenannten Negativkennzeichnung bleibt hingegen den Mitgliedstaaten überlassen und ist von Staat zu Staat zum Teil sehr unterschiedlich. In Deutschland gibt es das seit 2008 auf Initiative der SPD eingeführte Label „ohne Gentechnik“. Repräsentative Verbraucherumfragen wie auch eine Studie der Universität Gießen haben ergeben, dass Verbraucher von einem Lebensmittel, das mit „ohne Gentechnik“ gekennzeichnet ist, erwarten, es habe keinerlei Kontakte mit Gentechnik gehabt. Das entspricht nun leider nicht der Realität.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Die Angabe „ohne Gentechnik“ bei tierischen Produkten ist nämlich auch dann möglich, wenn bestimmte Abstinenzfristen bei der Fütterung der Tiere eingehalten wurden. Das Tier muss also nicht sein gesamtes Leben GVO-frei ernährt worden sein, sondern nur für einen gewissen Zeitraum vor der Schlachtung. Unabhängig von den Fütterungsfristen kann das verwendete Futtermittel zudem bis zuletzt durchaus einen GVO-Gehalt von bis zu 0,9 % aufweisen. Auch dies steht einer Bezeichnung der aus diesem Tier gewonnenen Produkte als „ohne Gentechnik hergestellt“ nicht entgegen.
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Hört, hört!)
Zulässig ist darüber hinaus sogar die absichtliche Gabe von GVO-Arzneimitteln oder GVO-Fermentationsprodukten.
Meine Damen und Herren, der Direktor der Bayreuther Forschungsstelle kommt in seiner Studie zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber mit dem derzeitigen Label „ohne Gentechnik“ Verbrauchertäuschung zulässt.
Folgen Sie unserem Antrag, haben auch die Allergiker oder die, die im heimischen Garten mit homöopathischen Mitteln düngen, ein Stück mehr Sicherheit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Sie fragen sich, wie denn nun eine für die Verbraucher transparente Kennzeichnung aussehen müsste, die ihnen eine freie Auswahlentscheidung beim Lebensmittelkauf ermöglicht.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Schwarz-Gelb!)
In Betracht kommt vor allem ein Modell, das den Verbraucher über jeden Kontakt eines Lebensmittels mit der Gentechnik informiert, die absolute Positivkennzeichnung. Im Unterschied zur heutigen Regelung würde dies eine Kennzeichnung auch geringer nachweisbarer Beimischungen unterhalb des bisherigen Schwellenwertes erforderlich machen, Stichwort: Nulltoleranz. Zu lösen sind dabei freilich praktische Probleme bei der Festlegung von Nachweisgrenzen bzw. Analysemethoden.
Als weitere Ergänzung zum aktuellen System müsste eine absolute Positivkennzeichnung tatsächlich alle Kontakte eines Produkts offenlegen. Zu kennzeichnen wären daher auch die während des Produktionsprozesses verwendeten technischen GVO-Hilfsstoffe sowie weiterhin Fleisch, Milch oder Eier, die aus Tieren gewonnen worden sind, die mit genetisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden. Da ein solcher vorangegangener Kontakt unter Umständen im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist, bedarf es dann zusätzlicher Dokumentationspflichten und Kontrollmaßnahmen. Jetzt werden Sie fragen, was das in der Praxis für den Verbraucher bedeutet, und sagen, dass dann der Karton oder die Flasche möglicherweise komplett beschrieben oder bedruckt ist. - Ja, meine Damen und Herren, und wenn schon! Dann weiß der Verbraucher aber auf jeden Fall Bescheid. Darauf, auf Transparenz und Wahrheit und Klarheit, hat derjenige, der es wissen möchte, auch Anspruch.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Und für die anderen? - Sie müssen es ja nicht lesen, aber sie können es, sie haben die Möglichkeit.
Meine Damen und Herren, die Opposition wird nachher höchstwahrscheinlich darauf hinweisen, dass wir uns wieder einmal zum verlängerten Arm der Futtermittelindustrie oder der industriellen Landwirtschaft machen lassen.
(Rolf Meyer [SPD]: Wie kommt ihr denn darauf?)
Das Gegenteil ist der Fall, Herr Meyer. Ich darf darauf verweisen, dass es zunächst die Futtermittelwirtschaft war, die sich gegen eine solche Kennzeichnung ausgesprochen hatte, also dagegen, Lebens- oder Futtermittel in Bezug auf die Verwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen als Verarbeitungshilfsmittel zu kennzeichnen.
Wir schließen uns den Empfehlungen der Bayreuther Studie an. Eine Gesetzesneuregelung sollte dem Verbraucher bei fehlender Positivkennzeichnung den berechtigten Rückschluss ermöglichen, dass dieses Lebensmittel ohne jeglichen Kontakt mit GVO hergestellt wurde. Ein solches Modell der absoluten Positivkennzeichnung schließt ein werbewirksames Label „ohne Gentechnik“ selbstverständlich nicht aus. Jedoch sollten auch nur vollumfänglich gentechnikfreie Lebensmittel mit der Angabe „ohne Gentechnik“ ausgelobt werden dürfen. Da eine derartige Regelung nicht nur die bislang den Mitgliedstaaten überlassenen Vorgaben für eine Negativkennzeichnung berührt, sondern ebenso die Positivkennzeichnung, ist nicht nur der deutsche, sondern insbesondere auch der europäische Gesetzgeber gefordert.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Noch einmal im Einzelnen: Wir wollen EU-weit die vollständige Positivkennzeichnung für Produkte, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, mit der Betonung auf „vollständig“. Auch weil wir wissen, dass es schwierig wird, die Kennzeichnung EU-weit umzusetzen, sollten wir eine nationale Lösung suchen.
(Rolf Meyer [SPD]: Nicht 1 : 1? Sonst wollen Sie doch immer 1 : 1!)
Wir engagieren uns für eine umfassend transparente Verbraucheraufklärung in den Bereichen „grüne Gentechnik“ und „weiße Gentechnik“ und setzen uns für den Ersatz der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ durch eine umfassende Prozesskennzeichnung ein.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Wenn es ein Label gibt, dann muss klar sein: Wo „ohne Gentechnik“ draufsteht, ist auch keine Gentechnik drin.
Ich erwarte gespannt die Diskussion im Ausschuss zu diesem gewiss nicht einfachen Thema.
Herzlichen Dank.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)