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Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/1751

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Karin Bertholdes-Sandrock, Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Ingrid Klopp, Ursula Körtner, Karl-Heinrich Langspecht, Clemens Große Macke, Anette Meyer zu Strohen, Axel Miesner und Frank Oesterhelweg (CDU), eingegangen am 14.08.2009

Können Kurzumtriebsplantagen eine Alternative bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs sein, und wie kann eine Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme erfolgen?

 

Angesichts deutlich steigender Preise für fossile Energieträger hat die Nachfrage nach Holz zur energetischen Nutzung in den letzten Jahren stark zugenommen. Diese Entwicklung wird flankiert durch die gesetzlichen Vorgaben im Bereich der erneuerbaren Energien, die auch zukünftig eine steigende Bedeutung der Energieholzproduktion erwarten lassen. Um den Bedarf vor allem für die Wärmeerzeugung zu decken, wird dabei zunehmend die Anlage von Plantagen mit schnellwachsenden Gehölzen auf landwirtschaftlichen Flächen diskutiert. Diese Kulturen können hohe Trockenmassenerträge und hohe Treibhausgaseinsparungen bei geringem Mitteleinsatz erbringen. Aus Klima und Umweltsicht bieten sie dadurch Vorteile. Auch aus Sicht des Naturschutzes ergeben sich durch Kurzumtriebs- oder Energieholzplantagen Chancen.

Zunehmend wird die Frage diskutiert, ob Kurzumtriebsplantagen im Sinne einer produktionsintegrierten Kompensation als naturschutzrechtliche Ausgleich- soder Ersatzmaßnahme anerkannt werden können, mit denen Beeinträchtigungen aus anderen Bauvorhaben kompensiert werden können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung und die Zukunftschancen von Kurzumtriebsplantagen und Agroforstsystemen?

2. Handelt es sich bei der Anlage von Flächen für den Anbau holzartiger Biomasse zur energetischen Nutzung um einen naturschutzrechtlichen Eingriff oder um eine Bereicherung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild?

3. Welche Argumente sprechen gegen die Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen?

4. Kann sich die Anlage von Kurzumtriebsplantagen auch negativ auf die Natur und das Landschaftsbild auswirken?

5. Welche Überlegungen hegt die Landesregierung hinsichtlich der Förderung von Kurzumtriebs oder Energieholzplantagen?

(An die Staatskanzlei übersandt am 20.08.2009 II/721 434)

Antwort der Landesregierung vom 14.10.2009

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung 105.1-01425-59

Die Nutzung erneuerbarer Energieträger wird aus klima- und energiepolitischen Gründen seit einigen Jahren intensiv gefördert. Niedersachsen besitzt für die Bioenergie erhebliche Potenziale, die bereits in großem Umfang eingesetzt werden. Zunehmend werden Kurzumtriebsplantagen in der Landwirtschaft als neue Möglichkeit zur Holzerzeugung gesehen. Kurzumtriebsplantagen können bei guten Trockenmasseerträgen hohe Treibhausgas-Einsparungen bei geringen Kosten in der Wärmeerzeugung erbringen. Aus Klima- und Umweltsicht sind sie damit gegenüber anderen Bioenergieverfahren im Vorteil.

Ob und wie Kurzumtriebsplantagen auch als naturschutzrechtliche Ausgleichs und Ersatzmaßnahme anerkannt werden können, ist Thema eines von der Bundesregierung initiierten Verbundprojektes, das sich mit der Problematik der Etablierung einer extensiven Landnutzungsstrategie auf der Grundlage einer Flexibilisierung des Kompensationsinstrumentariums der Eingriffsregelung (ELKE I und II) beschäftigt. Deutschlandweit sollen vier Modellprojekte in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz etabliert und durch die jeweiligen Landesinstitutionen begleitet werden. Das niedersächsische Modellprojekt wird in der Gemeinde Spelle durchgeführt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Kurzumtriebsplantagen mit Weiden oder Pappeln können für die niedersächsische Landwirtschaft von Bedeutung sein. Folgende Bedingungen und Einschränkungen beim Anbau von schnellwachsenden Hölzern wie Weide oder Pappel in der Landwirtschaft müssen beachtet werden:

Wettbewerbsfähige Deckungsbeiträge,

– Nachhaltige Flächennutzung muss möglich sein (ca. 20 Jahre),

– Bodenzustand und Wasserversorgung müssen den Erfordernissen entsprechen,

– Verzicht auf jährliche Verkaufserlöse,

– Liquiditätsengpass bei großflächigem Anbau in kurzer Zeit,

– Extensivierungstendenzen im Einzelbetrieb,

– Verzicht auf Fruchtfolgen.

Diese Voraussetzungen zeigen ganz deutlich die Grenzen von Kurzumtriebsplantagen auf. Selbst bei optimistischer Einschätzung der Deckungsbeiträge von Kurzumtriebsplantagen im Vergleich zu herkömmlichen landwirtschaftlichen Kulturen wird die Mehrjährigkeit den Anbau von Gehölzen in der Landwirtschaft wahrscheinlich auf ein Nischendasein beschränken, da diese Kulturen nicht in die ackerbaulichen Fruchtfolgesysteme der Landwirtschaft integrierbar sind. Bei Unterstellung günstiger Rahmenbedingungen wird bis zum Jahr 2020 für Niedersachsen eine Anbaufläche von rd. 20 000 ha prognostiziert. Das entspricht einem Anteil von 1 % an der niedersächsischen Ackerfläche. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von 12,5 t bis 15,0 t Trockenmasse je Jahr und Hektar könnten jährlich etwa 250 000 t bis 300 000 t (Trockenmasse) Holz aus landwirtschaftlichen Kurzumtriebsplantagen für die stoffliche oder energetische Verwertung bereitgestellt werden.

Zu 2: Da die Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen als landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechtes eingestuft ist, liegt nach § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ein naturschutzrechtlicher Eingriff i. d. R. nicht vor. Dauerkulturen mit schnellwachsenden Baumarten auf landwirtschaftlichen Flächen besitzen in diesem Zusammenhang die uneingeschränkte Beihilfefähigkeit durch die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EG im Rahmen von Direktzahlungen. Pauschale Bewertungen der Auswirkungen von Kurzumtriebsplantagen auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild oder die Erholungsfunktion der Landschaft sind aufgrund der Einmaligkeit der Landschaft und der unterschiedlichen Standortbedingungen nicht möglich. In Abhängigkeit vom Standort und Art der Anlage einer Kurzumtriebsplantage können positive aber auch negative Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild entstehen. Diese sind im Rahmen der guten landwirtschaftlichen fachlichen Praxis zu identifizieren. Bei der Standortwahl, Anlage und dem Betrieb von Kurzumtriebsplantagen werden die landschaftsökologischen und ästhetischen Wechselbeziehungen zu berücksichtigen sein.

Zu 3: Gegen die Anlage von Kurzumtriebsplantagen können grundsätzlich ökonomische und ökologische Aspekte sprechen. Darüber hinaus gibt es auch aus Sicht des Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion einer Landschaft oder aber auch aus betriebsindividueller Beurteilung Gründe die gegen die Anlage von Kurzumtriebsplantagen sprechen können. Nicht wettbewerbsfähige Deckungsbeiträge und Liquiditätsengpässe sind wichtige ökonomische Aspekte die gegen Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen sprechen können. Ökologisch spricht eine mangelnde Wasserversorgung i. d. R. gegen die Anlage von Kurzumtriebsplantagen. Ähnliches gilt für die Überführung von Grünland oder auch Magerrasenflächen in Kurzumtriebsplantagen. In strukturreichen Landschaften können Kurzumtriebsplantagen negative Auswirkungen auf wertvolle Strukturelemente besitzen. Großflächig angebaut können Kurzumtriebsplantagen zur Homogenisierung und Monotonisierung der Landschaft beitragen. Allerdings kann über die vertikale Struktur sowie die Variabilität und die Größe der Standorte die Struktur der Plantagen sehr gezielt beeinflusst werden.

Zu 4: Diese Frage ist bei den Ziffern 2 und 3 bereits abgehandelt.

Zu 5: Bereits 2005 hat das Land Niedersachsen einen Demonstrationsversuch mit Weiden und Pappeln in der landwirtschaftlichen Praxis auf 15 ha gefördert. Dieser Versuch wird durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt in Göttingen wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse aus diesem Versuch sind sowohl hinsichtlich der Ertragsleistung der Plantagen als auch hinsichtlich der ökonomischen Daten vielversprechend. Ein weiteres großes Verbundprojekt der Universität Göttingen „Naturverträgliche Produktion von Energieholz in der Landwirtschaft“ läuft seit 2006. Die Ergebnisse werden Ende 2009 präsentiert. Eine Förderung von Kurzumtriebsplantagen ist über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) möglich. Vorraussetzung dafür ist u. a. eine Mindestinvestitionssumme von 20 000 Euro bei einer Nutzungsdauer von mindestens 12 Jahren. Der Zuschuss beträgt 25 %. Es sind nur die Pflanzgutkosten anrechenbar. Weitere Förderungen sind in Niedersachsen derzeit nicht geplant.

Hans-Heinrich Ehlen



(Ausgegeben am 27.10.2009)

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