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Mündliche Anfragen gemäß § 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Fragestunde 18.03.2009 Drucksache 16/1025 (58 S.)

Mündliche Anfrage 77 Heidemarie Mundlos (CDU), Karl-Heinrich Langspecht (CDU), Heiner Schönecke (CDU), Martin Bäumer (CDU), Ingrid Klopp (CDU), Frank Oesterhelweg (CDU), Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) 18.03.2009 Drucksache 16/1025 (S.50)

Bundeseinheitlicher Notruf für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Bisher gibt es bundesweit zahlreiche verschiedene Nummern für die ärztlichen Bereitschaftsdienste. Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung planen seit Längerem, in Deutschland eine bundesweit einheitliche Notrufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst einzurichten. So soll es z. B. Patienten, die am Wochenende zu Hause krank im Bett liegen, ermöglicht werden, mit der neuen Notrufnummer schnell Hilfe nach Hause zu holen und außerhalb der Sprechzeiten einen Arzt zu erreichen. Derzeit gibt es in Deutschland ca. 600 verschiedene Bereitschaftsnummern. Insbesondere in ländlichen Regionen müssen die Menschen jeden Tag nach einem Arzt suchen, der gerade Bereitschaft hat. Durch die Einführung einer bundesweit einheitlichen Notrufnummer kann ein Hilfesuchender direkt mit dem Bereitschaftsarzt verbunden werden, ohne zuvor mit einer längeren Suche beschäftigt zu sein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigungen, eine bundesweit einheitliche Notrufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst flächendeckend einzuführen?

2. Wie sieht nach aktuellem Erkenntnisstand der Zeitplan für die Umsetzung der Einführung einer flächendeckenden bundesweit einheitlichen Notrufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst aus?

3. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um die Einführung der bundesweit einheitlichen Notrufnummer zu unterstützen?



Antwort Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Plenarprotokoll 16/35 27.03.2009 S. 4349-4350:

Der ärztliche Bereitschaftsdienst stellt die medizinische Versorgung im Falle von nicht lebensbedrohlichen Krankheiten außerhalb der Sprechzeiten in den Arztpraxen, am Wochenende und an Feiertagen sicher. Er ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung. Die Erreichbarkeit des medizinischen Bereitschaftsdienstes ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und organisiert.

Derzeit gibt es Bestrebungen zur Schaffung einer einheitlichen Europäischen Bereitschaftsdienstnummer. Die Europäische Kommission hat zu diesem Zweck eine öffentliche Konsultation zum Thema „Dienste von sozialem Wert in Europa, die für die Nutzung der mit 116 beginnenden, gebührenfreien einheitlichen Europäischen Rufnummer in Betracht kommen“ eröffnet. Dazu gibt es im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) bei der EU-Kommission, mit der eine einheitliche Bereitschaftsdienstnummer 116 117 für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte reserviert werden soll. Eine Entscheidung wird für Mitte 2009 erwartet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung würde die flächendeckende Einführung einer einheitlichen Notrufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst grundsätzlich begrüßen. Eine einheitliche Bereitschaftsdienstnummer ist prägnant und einfach zu merken. Sie ist für die Anrufenden kostenlos und ohne vorherige Registrierung sofort nutzbar. Sie erspart zeitraubende Recherchen in der Tageszeitung oder über die Telefonauskunft. Eine einheitliche Bereitschaftsdienstnummer stellt somit für die Patienten in der Ausnahmesituation einer akuten Erkrankung einen erheblichen Nutzen und eine große Erleichterung dar.

Zu 2: Die Umsetzung der Einführung einer flächendeckenden einheitlichen Notrufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist zunächst von einer Entscheidung der Europäischen Kommission abhängig.
Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung wird weiterhin die Entwicklung beobachten. Zunächst ist die Entscheidung über eine einheitliche Europäische Bereitschaftsdienstnummer abzuwarten. Für den Fall, dass auf Europäischer Ebene eine einheitliche Bereitschaftsdienstnummer nicht eingerichtet werden sollte, wird sich die Niedersächsische Landesregierung für eine einheitliche Lösung auf Bundesebene einsetzen.

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