Mündliche Anfragen gemäß § 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages
Fragestunde 21.10.2009 Drucksache 16/1750 (34 S.)
Mündliche Anfrage 32 Clemens Große Macke (CDU), Martin Bäumer (CDU), Otto Deppmeyer (CDU), Helmut Dammann-Tamke (CDU), Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU), Ingrid Klopp (CDU), Karl-Heinrich Langspecht (CDU), Frank Oesterhelweg (CDU) 21.10.2009 Drucksache 16/1750 (S.20)
Tierärztliche Unterversorgung
In der tierärztlichen Versorgung von Rindern und Schweinen sind für Niedersachsen nach Einschätzung von Sachverständigen erhebliche Engpässe in der Zukunft zu befürchten. Anscheinend haben Kleintierpraxen in der Stadt einen größeren Anreiz als Großtierpraxen auf dem Land. Insbesondere für die Veredelungswirtschaft in Niedersachsen zeichnet sich mit der abnehmenden tierärztlichen Versorgung ein Risikofaktor ab. Ohne sichergestellte fachkundige Veterinärbetreuung kann danach die Haltung von großen Tieren möglicherweise nicht länger gewährleistet werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung diese Entwicklung bekannt, und teilt sie die beschriebenen Befürchtungen?
2. Welche Umstände sind nach Auffassung der Landesregierung ursächlich für diese Entwicklung, und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation hält sie für zweckmäßig?
3. Ist das beschriebene Risiko einer tierärztlichen Unterversorgung ein rein niedersächsisches Problem, oder ist die Lage in den anderen Bundesländern ähnlich?
Antwort Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Plenarprotokoll 16/50 30.10.2009 S. 6397-6398
In der Tat ist in den letzten Jahren bei den Tierärztinnen und Tierärzten - insbesondere bei denen, die in den Beruf einsteigen - eine Orientierung eher zur Kleintierpraxis als zur Großtierpraxis festzustellen. Die Gründe hierfür sind nach Meinung aller Beteiligten sehr differenziert und komplex. In diesem Zusammenhang bereits laut gewordene Forderungen nach einer „Männerquote“ bei der Zulassung zum tierärztlichen Studium stellen mit Sicherheit keine Lösungshilfe dar. Denn abgesehen davon, dass eine solche Quote von vornherein nicht vertretbar ist und auch verfassungsrechtlich keinen Bestand hätte, haben Umfragen etwa der Tierärztekammer unter angehenden Tierärztinnen und Tierärzten ergeben, dass auch unter den (männlichen) Studenten die voraussichtliche „Ausbeute“ an Großtierpraktikern nicht höher wäre, als dies unter den Studentinnen der Fall ist. Und die universitären Praktika in der Großtierklinik sind stets sehr gut besucht. Die Gründe, nach abgeschlossenem Studium nicht in die Großtierpraxis einzusteigen, sind daher offensichtlich anderweitig zu suchen. Einerseits mögen sie in der gestiegenen Flexibilität der Landwirtschaft und deren Auswirkung auf die Entscheidung, in die Großtierpraxis einzusteigen, liegen. Denn auch dabei müssen sich - wie in anderen Lebensbereichen - Investitionen in angemessener Zeit amortisieren und auf Dauer auch rentieren. Der Einstieg in die tierärztliche Praxis ist heute mit einem hohen finanziellen Engagement und Risiko verbunden. Unabhängig davon, ob eine bestehende Praxis übernommen wird oder der völlige Neuaufbau einer Praxis gewagt wird, muss für die Ausstattung mit geeigneten Räumlichkeiten, Geräten und qualifiziertem Personal „eine Menge Geld in die Hand genommen“ werden. Und konnte früher bei den auf vielen verschiedenen Bereichen tätigen Landwirtinnen und Landwirten die tierärztliche Praxis darauf vertrauen, über lange Jahre etwa Rinder- und/oder Schweinebestände zu betreuen, kann es heute geschehen, dass bei sehr hoher Spezialisierung des einzelnen Betriebs relativ kurzfristig etwa von Großviehhaltung auf Erzeugung von Biomasse oder andere Produktionsrichtungen umgestellt wird, was der tierärztlichen Praxis die finanzielle Basis nimmt; gleichwohl wollen aber etwa Bankkredite weiter pünktlich bedient werden. Öffentliche finanzielle Hilfen zur Anpassung an veränderte Strukturen, die derartige Risiken abfedern könnten, sind für den Veterinärbereich weder auf EU- und Bundes- noch auf Landesebene vorgesehen. Zudem sind in der heutigen Gesellschaft die Erwartungen und berechtigten Forderungen an eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch im Veterinärbereich gestiegen. Dies ist in den Großtierpraxen aber nicht immer gewährleistet. Die Halterin oder der Halter von Hund, Katze oder Meerschwein kann vielleicht noch auf die üblichen Praxiszeiten „vertröstet“ werden. Ein kalbendes Rind fragt aber nicht danach, ob die Tierärztin eine Betreuung für ihren Säugling oder ihr Kleinkind hat. Hier sind für die Zukunft vermehrt flexible und handhabbare Arbeitszeitmodelle auch seitens der Praxen gefragt. Beim ersten Einstieg in die tierärztliche Praxis wird auch oft bemängelt, dass für sehr wenig Geld äußerst viel von den jungen Tierärztinnen und Tierärzten erwartet wird. 1 000 Euro brutto im Monat (oder noch deutlich weniger) für nicht unter 48 Stunden Arbeitszeit pro Woche sind dem Vernehmen nach keine Seltenheit, wobei ganz selbstverständlich von „den Neuen“ erwartet wird, dass sie stets für Nacht- und Wochenenddienste bereitstehen. Für eine approbierte Tierärztin oder einen approbierten Tierarzt ist das sicher kein Anreiz zum Einstieg in eine Großtierpraxis. Zu schaffen macht aber auch die vielfach nicht gegebene Bereitschaft, tierärzliche Leistungen angemessen zu honorieren. Zwar ist der Gebührenrahmen durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bundeseinheitlich vorgegeben, gleichwohl wird aber oft - anders als in der Kleintierpraxis - versucht, selbst diese vorgegebenen Preise zu drücken. Das ist zwar vor dem Hintergrund eines hohen Wettbewerbsdrucks in der Landwirtschaft nachvollziehbar, macht andererseits aber den Einstieg in die Großtierpraxis ebenfalls nicht gerade attraktiver. Auch die Herkunft der Studentinnen und Studenten der Tiermedizin hat sich gewandelt. Kam früher ein großer Teil aus der Landwirtschaft und hatte dort das Zusammenspiel von Agrar- und Veterinärwesen schon von klein auf kennengelernt, so ist das bisherige Lebensumfeld heutzutage oft ein ganz anderes gewesen. Die Landwirtschaft wird häufig erst im Rahmen des tiermedizinischen Studiums kennengelernt, etwa im Rahmen des landwirtschaftlichen Praktikums. Inwieweit durch die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der EU, die Ende Dezember 2009 in Kraft tritt und die grenzüberschreitende Tätigkeit von Tierärztinnen und Tierärzten in der Europäischen Union erleichtert, eine Änderung der Situation herbeigeführt wird, ist offen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Diese Entwicklung ist der Landesregierung bekannt. Sie sieht hier alle beteiligten Kreise - Ausbildungsstätten, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte, die Tierärztekammer als Berufsvertretung und nicht zuletzt die Landwirtschaft - vorrangig in der Pflicht, Modelle zu entwickeln, die es vermehrt erlauben, persönliche Lebensplanung und Beruf miteinander zu vereinbaren und den Erwerb des angemessenen Lebensunterhalts zu sichern. Staatliche Lenkungsmaßnahmen hinsichtlich Studium oder Berufsausübung sind - wie auch in anderen Branchen - vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Marktwirtschaft fehl am Platze.
Zu 2: Wie einleitend bereits dargelegt, sind die Ursachen dieser Entwicklung vielfältiger Natur. Zur Lösung der Probleme ist ein fortgesetzter Dialog zwischen den berufenen Vertretern der Landwirtschaft, den tierärztlichen Bildungsstätten und der Tierärzteschaft nötig, den die Landesregierung gern weiterhin fachkundig begleiten wird.
Zu 3: Es handelt sich keineswegs um ein nur niedersächsisches Problem. Daher hat sich auch die Bundestierärztekammer - als Arbeitsgemeinschaft der Tierärztekammern in Deutschland - der Thematik angenommen und versucht auf verschiedenen Wegen, Interessentinnen und Interessenten für eine Großtierpraxis und landwirtschaftliche Betriebe möglichst früh zusammenzubringen, etwa durch die Vermittlung von Praktika in landwirtschaftlichen Betrieben über eine internetgestützte Praktikumsbörse.