Mündliche Anfragen gemäß § 47 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages
Fragestunde 11.08.2010 Drucksache 16/2695 (29 S.)
Mündliche Anfrage 50 Martin Bäumer (CDU), Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU), Karl-Heinrich Langspecht (CDU) 11.08.2010 Drucksache 16/2695 (S.29)
Ist die biologische Vielfalt in Niedersachsen tatsächlich in Gefahr?
In der Kreiszeitung vom 22. Mai 2010 war zu lesen, dass es nach Ansicht des NABU- Landesverbandes keine umfassende und ressortübergreifende Strategie für Niedersachsen beim Thema Biodiversität gibt. Der NABU kritisiert in dem Artikel die Förderpolitik des Landes. Das Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt werde verfehlt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Artenvielfalt in Niedersachsen?
2. Was sind nach Einschätzung der Landesregierung die wichtigsten und dringendsten Aufgaben, um die Artenvielfalt in Niedersachsen zu fördern und zu bewahren?
3. Welche Strategie zum Erhalt der Biodiversität verfolgt die Landesregierung konkret seit 2003?
Antwort Plenarprotokoll 16/79 19.08.2010
Niedersachsen weist vom Harz bis zur Nordsee fast alle in Mitteleuropa vorhandenen Lebensraumtypen auf. Diese Vielzahl an Lebensräumen beherbergt derzeit ca. 40 000 Tier- und Pflanzenarten. Als Beispiele für die enorme Artenvielfalt Niedersachsens sind zu nennen:
2 300 Blütenpflanzenarten
77 Säugetierarten
211 Brutvogelarten
187 Meeresfischarten (Nordsee und Küstengewässer)
2 900 Pilzarten
1.000 Großschmetterlingsarten
Es ist das primäre Ziel der Landesregierung, alle in Niedersachsen einheimischen wild lebenden Pflanzen- und Tierarten in ihren natürlichen Lebensräumen in ausreichend großen Populationen, und damit in ihrer gesamten genetischen Vielfalt, zu erhalten. Dazu hat die Landesregierung auf Grundlage der Landtagsentschließung vom 13. November 2008 - Drs. 16/652: „Biologische Vielfalt durch eine niedersächsische Artenschutzstrategie erhalten und vergrößern" - eine umfassende landesweite Strategie entwickelt und setzt diese systematisch handelnd um.
Dabei wird sowohl dem Schutz von Lebensräumen als auch dem Schutz gefährdeter Einzelarten größte Aufmerksamkeit geschenkt. Beispiele für den in Niedersachsen praktizierten Lebensraumschutz sind das Niedersächsische Moorschutzprogramm, das Niedersächsische Fließgewässerprogramm und das Wallheckenschutzprogramm.
Darüber hinaus konzentriert sich die Landesregierung auf die Erhaltung, Förderung und Wiederansiedlung stark gefährdeter Arten. Beispiele für erfolgreiche Wiederansiedlungen sind Luchs, Wanderfalke und Uhu.
Da jede Pflanzen- und Tierart spezifische Ansprüche an ihre Umwelt stellt, sind der Schutz von Lebensräumen und der Schutz von Einzelarten kein Widerspruch, sondern untrennbar miteinander verbunden. Insbesondere bei größeren Wirbeltierarten sind die Spezialisierungen und Lebensraumansprüche oft so komplex, dass sie gleich mehrere Lebensraumtypen betreffen. So brüten Wiesenweihen in Getreidefeldern und Grünlandflächen, suchen ihre Nahrung aber auch in angrenzenden Mooren und Heideflächen. Noch umfangreicher stellen sich vielfach die Lebensraumansprüche von Zugvogelarten dar, die im tropischen Afrika überwintern und in Niedersachsen brüten. Tierarten mit solchen komplexen Lebensraumansprüchen als Leitarten für Naturschutzbemühungen zu wählen, macht also Sinn. Die in der Anfrage zitierten kritischen Äußerungen sind deshalb nicht sachgerecht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Von den ca. 40 000 in Niedersachsen wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sind 12 271 Arten bei der Fachbehörde für Naturschutz, dem Niedersachsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Kosten- und Naturschutz (NLWKN), dokumentiert. Davon gelten 4 884 Arten als gefährdet und finden sich auf den Roten Listen wieder. Nicht auf den Roten Listen stehen 7 387 Arten.
Bei vielen ehemals gefährdeten Arten ist es in Niedersachsen gelungen, positive Bestandsentwicklungen zu erreichen, die in den Weißen Listen dokumentiert sind. So haben etwa die Bestände von Schwarzstorch und Kranich deutlich zugenommen. Der Schwarzstorchbestand verdoppelte sich seit den 1970er-Jahren auf heute mehr als 40 Brutpaare. Im selben Zeitraum stieg die Zahl brütender Kraniche von 11 auf über 600 Paare an. Gleichzeitig breiteten sich beide Arten nach Westen aus. Auch spektakuläre Wiederansiedlungen sind zu verzeichnen. See- und Fischadler treten nach fast 100-jähriger Abwesenheit wieder als Brutvögel in Niedersachsen auf. In 2009 konnten 24 Seeadler- und 8 Fischadlerpaare gezählt werden. Insgesamt haben 40 Vogelarten, die Mitte der 1970er-Jahre in der Roten Liste der gefährdeten Brutvogel geführt wurden, im Bestand zugenommen. Bei 15 dieser 40 Arten ist die Zunahme sogar so ausgeprägt, dass sie gänzlich aus der Roten Liste gestrichen werden konnten.
Die Rast- und Überwinterungsbestände an nordischen Gänsen und Schwänen, für die Niedersachsen auch international eine besondere Verantwortung hat, sind dank eines erfolgreichen Vertragsnaturschutzes in den vergangenen Jahrzehnten ebenfalls deutlich angestiegen.
Auch beim Schutz der einheimischen Säugetierarten sind große Erfolge zu verzeichnen: Durch Einwanderung und aktive Wiederansiedlung ist der Biber in Niedersachsen auf dem Vormarsch. Inzwischen leben über 500 Tiere an Elbe, Leine und Ems. Der Biber und der ebenfalls im Bestand zunehmende Fischotter profitieren dabei auch von einer deutlich besseren Wasserqualität und der Beseitigung von Wanderhindernissen. Eine Erfolgsgeschichte in Niedersachsen ist die im Harz begonnene Wiederansiedlung des Luchses. 20 Tiere wurden ausgewildert - seitdem sind mehr als 40 Jungtiere in Freiheit geboren. Derzeit wird am Steinhuder Meer der Versuch unternommen, den vor etwa 80 Jahren ausgestorbenen Europäischen Nerz wieder anzusiedeln. Die dafür verwendeten Tiere stammen aus erfolgreichen Erhaltungszuchten, die mit dazu beigetragen haben, diese Art vor dem völligen Aussterben zu bewahren.
Negative Bestandstrends zeigen auf, wo derzeit verstärkt Herausforderungen im Arten- und Lebensraumschutz bestehen. Der auffälligste Rückgang bei Brutvögeln findet derzeit in der intensiv agrarisch genutzten Landschaft statt. Betroffen sind dabei nicht nur Arten mit hohen Lebensraumansprüchen, sondern inzwischen auch ehemals häufige Arten. Insgesamt gelten 63 % der in der offenen, landwirtschaftlich genutzten Feldflur vorkommenden Brutvogelarten als im Bestand gefährdet. Dazu gehören u. a. Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche und Wiesenpieper. Hier sind besondere Anstrengungen erforderlich, die ressortübergreifend umzusetzen sein werden.
Zu 2: Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren insgesamt 71 Vogelschutzgebiete und 385 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 853 000 ha (incl. 12-Seemeilen-Zone) als Natura-2000-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet. Dies entspricht 16,1 % der Landesfläche Niedersachsens. Jedes dieser Gebiete hat eine naturschutzfachliche Qualität europäischer Dimension. Diese Qualität wird bestimmt durch die jeweils wertbestimmenden Arten und Lebensräume, die Grund für die spezielle Gebietsmeldung waren. Deshalb ist auch fur jedes einzelne Gebiet auf der Grundlage einer entsprechenden Analyse ein Konzept zur die Erhaltung und Entwicklung dieser wertbestimmenden Arten und Lebensräume zu erstellen und umzusetzen. Zuständig dafür sind im Ergebnis der Verwaltungsreform in Niedersachsen die unteren Naturschutzbehörden. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung durch die Fachbehörde für Naturschutz, den NLWKN, den Handlungsbedarf dahin gehend analysiert, für welche Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume prioritär Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Arten und Lebensraumtypen, die wertbestimmend für die Natura-2000-Gebiete sind. Daneben sind die Anstrengungen aber auch auf weitere Arten und Biotope von nationaler und niedersächsischer Bedeutung zu richten. Seit Anfang 2009 werden vom NLWKN sogenannte Vollzugshinweise erarbeitet. Die Vollzughinweise enthalten Angaben zu den wichtigsten Vorkommen der oben genannten Arten und Lebensraumtypen, Vorschlage für konkrete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Hinweise auf geeignete Finanzierungs- und Vollzugsinstrumente. Die Vollzugshinweise wurden den unteren Naturschutzbehörden übermittelt. Auf der Grundlage dieser Handlungsempfehlungen werden in Niedersachsen die Schwerpunkte für die Sicherung, Erhaltung und Entwicklung von Gebieten sowie beim Mitteleinsatz für praktische Maßnahmen gesetzt.
Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung setzt beim Artenschutz vorrangig auf eine partnerschaftliche und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Landwirten, Förstern, Waldbesitzern, Jägern, Fischern sowie ehrenamtlich engagierten Privatpersonen, Vereinen und Verbänden. Das wichtigste moderne Schutzinstrument in der bäuerlichen Kulturlandschaft ist der Vertragsnaturschutz, und hier vor allem das Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat). Das von der EU mitfinanzierte Programm teilt sich in die vier Teilbereiche Acker, besondere Biotoptypen, Dauergrünland und Nordische Gastvögel auf. Die vielfältigen Angebote des Landes im Rahmen des KoopNat erfreuen sich einer großen Nachfrage. Derzeit werden über den Vertragsnaturschutz fast 40 000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bewirtschaftet. Außerdem ist in diesem Zusammenhang der Erschwernisausgleich zu nennen, der in ausgewiesenen Naturschutzgebieten für landwirtschaftliche Produktionseinschränkungen zum Tragen kommt. Insgesamt werden für das KoopNat und den Erschwernisausgleich im Jahr 2010 Landes- und EU-Mittel in Höhe von mehr als 11,5 Millionen Euro aufgewendet. Dies bedeutet gegenüber dem Jahr 2003 für Vertragsflächen fast und für den Mitteleinsatz deutlich mehr als eine Verdoppelung (2003: Mitteleinsatz: 4,8 Millionen Euro; Vertragsfläche: 22 500 ha).
Auch bei der Bewirtschaftung landeseigener Flächen werden entsprechende Ziele zur Stärkung des Naturhaushalts unterstützt, zu der der Bereich der Domänen- und Moorverwaltung einen erheblichen finanziellen Beitrag leistet. Für die Regeneration von landeseigenen Mooren stehen jährlich nahezu 2 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Programm NAU wird den Zielsetzungen im Umwelt- und Naturschutz entsprechend eine Fläche von rund 500 000 ha erreicht und mit einem Volumen von mehr als 31 Millionen Euro, davon ca. 13,2 Millionen Euro für Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität, gefördert. Verglichen mit der vorangegangen Strukturförderperiode hat sich die Förderung im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen damit um 9 Millionen Euro nachhaltig erhöht. In diesem Jahr wurde zusätzlich eine neue Maßnahme zur Erhaltung des Wiesenvogelschutzes mit einem Auftragsvolumen von 150 000 Euro eingeführt. Einen außerordentlichen Beitrag zum Naturschutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten darüber hinaus die Umsetzung des Regierungsprogramms zur langfristigen ökologischen Waldentwicklung in den Landesforsten (LÖWE) sowie besondere Naturschutzaufgaben der Landesforsten, die im Haushalt 2010 mit 5 Millionen Euro etatisiert sind. Neben dem Vertragsnaturschutz bilden auch die Ausweisung von Schutzgebieten, die Sicherung wertvoller Flächen durch Ankauf sowie die Umsetzung praktischer Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und zielgerichteter Artenschutzmaßnahmen wichtige Instrumente, um die biologische Vielfalt zu erhalten. Im Bereich der hoheitlichen Sicherung hat sich die unter Naturschutz stehende Landesfläche seit 2003 deutlich erhöht. Sie stieg von 140 045 ha im Jahr 2002 auf 253 299 ha bis Ende 2009 an. Für die Entwicklung von Natura-Gebieten und Naturschutzgebieten stellt das Land in 2010 rund 3,4 Millionen Euro zur Verfügung, die von den Naturschutzbehörden entsprechend eingesetzt werden können.
Insgesamt setzt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz rund 26 Millionen Euro für Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ein. Zum Beispiel:
- die Erhaltung und Entwicklung von Mooren und anderen Feuchtgebieten,
- eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland als Brutlebensraum seltener Wiesenvögel über den Vertragsnaturschutz,
- die Bereitstellung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen für nordische Gänse über den Vertragsnaturschutz,
- die Anlage von struktur- und nahrungsreichen Ackerflächen und Ackerrandstreifen als Rückzugsgebiete für Tier- und Pflanzenarten der Feldflur, wie z. B. für Rebhuhn, Feldlerche, Wiesenweihe, Ortolan und Feuerlilie,
- die Pflege von Standorten seltener Pflanzenarten wie der Arnika, der Küchenschelle und der Frauenschuh-Orchidee,
- die Bewachung und Betreuung von Nist- und Brutplätzen seltener Vogelarten wie dem Mitteleuropäischen Goldregenpfeifer und dem Seeadler,
- die Durchführung von Maßnahmen zur Prädationskontrolle, umhochgradig bedrohten Brutvogelarten wie Birkhuhn und Südlichem Goldregenpfeifer einen ausreichenden Bruterfolg zu ermöglichen,
- die Errichtung und Betreuung von Nisthilfen z. B. für den Schwarzstorch, den Fischadler und Fledermäuse wie das Große Mausohr,
- die Anlage von Laichgewässern für seltene Amphibien wie Kammmolch, Springfrosch und Rotbauchunke,
- die Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässem für Wanderfischarten wie Lachs, Meerforelle und Stör,
- die Erhaltung halboffener Weidelandschaften und ihrer Lebensgemeinschaften durch große Pflanzenfresser wie Wisent, Heckrind und Przewalskipferd.
Auch die Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden wurde auf eine neue, breitere Grundlage gestellt. Die bereits seit einigen Jahren bestehenden Vereinbarungen wurden in 2010 im Sinne konkreter Arten- und Naturschutzprojekte umgestaltet und ausgebaut.